Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern am Markt verzichten wir auf Mitgliedsbeiträge und langfristige Vertragsbindungen und Vorkosten für die Bearbeitung. Daher haben unsere Kunden im außergerichtlichen Mahnverfahren keinerlei Kostenrisiko zu tragen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie 100% ihres Rechnungsbetrags!
Beim Europäischen Inkasso Service haben Sie als unser Kunde keine Vorkosten zu tragen!
Viele Inkassobüros geben bei erfolglosem Mahnlauf die Unterlagen einfach an die Vertragsanwälte weiter, damit diese das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Hierdurch werden erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursacht. Der Europäische Inkasso Service prüft vor Übergabe an die Vertragsanwälte, auf Wunsch, inwieweit Negativmerkmale (z.B. eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle usw..) bei diesen Schuldnern bekannt sind. Die jeweiligen Ergebnisse werden dem Kunden mitgeteilt. Die Entscheidung, ob das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird, liegt somit einzig und allein bei unseren Kunden.
Die meisten unserer Mitbewerber beschränken sich auf Inkassotätigkeit im Inland. Der Europäische Inkasso Service bietet einen europaweiten Inkassodienst an. Dort wird mit festen Vertragsanwälten gearbeitet. Vom Europäischen Inkasso Service werden keine Erfolgsprovisionen beim Auslandsinkasso berechnet. Der Europäische Inkasso Service verfügt über modernste EDV-Lösungen. Daher sind auch elektronische Datenübernahmen von unseren Kunden möglich. Unser Kunde kann selbst bestimmen, in welcher Form Aufträge übergeben werden. Im Internet ist der Europäische Inkasso Service mit einer informativen Homepage vertreten.
Vorgerichtlicher Forderungseinzug
Nach Auftragserteilung durch Ihr Unternehmen per Post, Fax, E-Mail oder Datenfernübertragung überprüft der Europäische Inkasso Service kostenlos anhand einer firmeninternen Datenbank, ob Ihr Schuldner bei uns schon bekannt ist. Sollte diese Überprüfung Negativmerkmale ergeben, so werden wir uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen und um unnötige Kosten zu vermeiden. Sofern beim Europäischen Inkasso Service über den Schuldner keine Negativerkenntnisse vorliegen, wird dieser von uns schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert.
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin wird in diese Zahlungsaufforderung ein Ratenzahlungsangebot eingearbeitet. Bei Nichtzahlung fordern wir den Schuldner letztmalig mit dem Hinweis zur Zahlung auf, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist das kostenintensive gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird und dass sich seine Kreditwürdigkeit dadurch erheblich verschlechtern kann. Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihren Rechnungsbetrag zu 100% ohne jeglichen Abzug. Die Inkassovergütung ist beimSchuldner eingezogen worden.
Zahlt der Schuldner nicht, führt der Europäische Inkasso Service auf Ihren Wunsch vor Abgabe andie Vertragsanwälte eine Bonitätsprüfung bei externen Datenbanken durch. Das Ergebnis dieser Bonitätsprüfung wird Ihnen mitgeteilt. Sollten Sie aufgrund vorliegender Negativmerkmale die Einstellung der Sache wünschen, so berechnen wir Ihnen insgesamt zurzeit nur EUR 9,90 zzgl. Mehrwertsteuer (EUR 28,50 bei juristischen Personen). Weitere Kosten fallen für unsere Kunden nicht an, insbesondere werden erhebliche Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten vermieden. Sofern keine erheblichen Negativmerkmale vorliegen werden wir nach Ihrer Zustimmung die Unterlagen an unsere Vertragsanwälte weiterreichen, damit von dort aus das gerichtliche Verfahren betrieben werden kann.
Gerichtliches Verfahren
Ohne Zeitverzögerung erfolgt die Übergabe der notwendigen Unterlagen an unsere Vertragsanwälte. Dabei handelt es sich um langjährig erfolgreich tätige Kanzleien, die über eigene Zwangsvollstreckungsabteilungen verfügen. Der ständige persönliche Kontakt zu unseren Vertragsanwälten garantiert ihnen, dass nur erfahrenes Personal mit Spezialkenntnissen Ihre Angelegenheiten bearbeitet. Unsere Vertragsanwälte leiten sofort das gerichtliche Mahnverfahren ein. Nach Erwirkung des Titels wird das Zwangsvollstreckungsverfahren betrieben. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass unnötige Kosten vermieden werden. Eingehende Gelder werden sofort an uns weitergeleitet. Über die Einleitung des gerichtlichen
Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung werden Sie von den Kanzleien informiert. Sachstandsanfragen sind jederzeit möglich. Wenn die Forderung gegen den Schuldner nicht beigetrieben werden kann, berechnen unsere Vertragsanwälte neben den tatsächlich entstandenen Barauslagen statt der gesetzlichen Gebühren für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren nur ein reduziertes Individualhonorar. Mit diesem Individualhonorar sind sämtliche Tätigkeiten der Anwälte in diesem Verfahren gedeckt. Weitere Honorarforderungen entstehen nicht.
Der Europäische Inkasso Service berechnet im Nichterfolgsfall dem Kunden keine Gebühren
Die inländischen Vertragsanwälte stehen außerhalb dieser Mandate auch für Rechtsberatungen auf dem Gebiet des Forderungseinzuges zur Verfügung. Sie können sich also jeder Zeit an den für Sie zuständigen Vertragsanwalt wenden, sofern Sie einen Rat benötigen. Die hierfür entstehenden Honorare werden vom Europäischen Inkasso Service getragen. Bitte geben Sie daher bei Ihrer Anfrage ihre Kundennummer an.
Selbstverständlich verfügen auch unsere Vertragsanwälte über gesonderte Service-Telefone für unsere Kunden.
Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern am Markt verzichten wir auf Mitgliedsbeiträge und langfristige Vertragsbindungen und Vorkosten für die Bearbeitung. Daher haben unsere Kunden im außergerichtlichen Mahnverfahren keinerlei Kostenrisiko zu tragen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie 100% ihres Rechnungsbetrags!
Viele Inkassobüros geben bei erfolglosem Mahnlauf die Unterlagen einfach an die Vertragsanwälte weiter, damit diese das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Hierdurch werden erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursacht. Der Europäische Inkasso Service prüft vor Übergabe an die Vertragsanwälte, auf Wunsch, inwieweit Negativmerkmale (z.B. eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle usw..) bei diesen Schuldnern bekannt sind. Die jeweiligen Ergebnisse werden dem Kunden mitgeteilt. Die Entscheidung, ob das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird, liegt somit einzig und allein bei unseren Kunden.
Die meisten unserer Mitbewerber beschränken sich auf Inkassotätigkeit im Inland. Der Europäische Inkasso Service bietet einen europaweiten Inkassodienst an. Dort wird mit festen Vertragsanwälten gearbeitet. Vom Europäischen Inkasso Service werden keine Erfolgsprovisionen beim Auslandsinkasso berechnet. Der Europäische Inkasso Service verfügt über modernste EDV-Lösungen. Daher sind auch elektronische Datenübernahmen von unseren Kunden möglich. Unser Kunde kann selbst bestimmen, in welcher Form Aufträge übergeben werden. Im Internet ist der Europäische Inkasso Service mit einer informativen Homepage vertreten.
Nach Auftragserteilung durch Ihr Unternehmen per Post, Fax, E-Mail oder Datenfernübertragung überprüft der Europäische Inkasso Service kostenlos anhand einer firmeninternen Datenbank, ob Ihr Schuldner bei uns schon bekannt ist. Sollte diese Überprüfung Negativmerkmale ergeben, so werden wir uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen und um unnötige Kosten zu vermeiden. Sofern beim Europäischen Inkasso Service über den Schuldner keine Negativerkenntnisse vorliegen, wird dieser von uns schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert.

Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung werden Sie von den Kanzleien informiert. Sachstandsanfragen sind jederzeit möglich. Wenn die Forderung gegen den Schuldner nicht beigetrieben werden kann, berechnen unsere Vertragsanwälte neben den tatsächlich entstandenen Barauslagen statt der gesetzlichen Gebühren für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren nur ein reduziertes Individualhonorar. Mit diesem Individualhonorar sind sämtliche Tätigkeiten der Anwälte in diesem Verfahren gedeckt. Weitere Honorarforderungen entstehen nicht. 